Unsere Lernförderung richtet sich an Schüler/innen an Grundschulen und weiterführenden Schulen aller Schulformen, die einen Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabegesetzes haben. Die Lernförderangebote der cse finden derzeit an rund 30 Schulstandorten in den Stadtbezirken I (Stadtmitte), VII (Steele, Kray) und VIII (Überruhr, Burgaltendorf) statt. Schüler/innen werden dort wöchentlich fortlaufend in Kleingruppen von unseren Förderkräften unterstützt.
Auf Basis unserer Kernkompetenzen wollen wir als Anbieter vielfältiger Jugendhilfeleistungen im Rahmen der Lernförderung nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz, Kinder und Jugendliche vor dem Hintergrund ihrer Lebensumstände und Potentiale ganzheitlich wahrnehmen und fördern.
Methodisch vielfältig unterstützen wir daher die Schüler/innen u. a. dabei, soziale Kompetenzen aufzubauen, zu stärken und nachhaltig für den Lern- und Entwicklungsprozess nutzbar zu machen.
Das Bildungs- und Teilhabegesetz formuliert den Leistungsrahmen der `ergänzenden Lernförderung´. Die zuständige Klassenlehrerin / der Klassenlehrer definiert die individuellen Förderziele der Lernförderung für die Schülerin / den Schüler. Die Leistung selbst wird von den Eltern beim JobCenter Essen beantragt.
Unser grundsätzliches Ziel ist immer die Verbesserung der Bildungschancen der einzelnen Schüler/innen.