Mit dem Online-Rechner der Caritas selbst ermitteln, ob Leistungen zustehen
Grundlage für die Berechnung sind die Regelsätze des Bürgergel-des – einer alleinstehenden Person stehen jetzt 502 Euro zu. Die Höhe des Bürgergelds für eine Familie ist abhängig von den Kosten für Kalt- und Warmmiete, dem Alter und der Anzahl der Kinder sowie vom Einkommen der Partnerin oder des Partners. Zudem werden die jeweiligen Lebensumstände und dadurch entstehende Mehrbedarfe berücksichtig, zum Beispiel bei Alleinerziehenden, Schwangeren, Menschen mit Behinderung oder bei Krankheit. In Deutschland leben knapp fünf Millionen Menschen von Bürgergeld, in Nordrhein-Westfalen 1,5 Millionen.
„Viele Rechner, die das Internet bisher bereithält, sind kompliziert, verlangen die Eingabe von sensiblen Daten oder sind voller Werbung“, sagt Michaela Hofmann, Referentin für Armutsfragen im Diözesan-Caritasverband. „Wir haben ein seriöses Angebot geschaffen, das betroffenen Menschen eine verlässliche Orientierung gibt.“
Rund um den Online-Rechner finden sich auf der Website viele Fragen und Antworten zum Thema Bürgergeld. Zudem werden wohnortnahe Beratungsstellen der Caritas und ihrer Fachverbände aufgelistet.
Den Bürgergeld-Rechner der Caritas finden Sie hier.