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Prostitutionsverbot in NRW gekippt

cse begrüßt Entscheidung

9. September 2020 Gefährdetenhilfe

Die cse begrüßt den Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes, das Verbot von sexuellen Dienstleistungen in und außerhalb von Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen in der CoronaSchVO des Landes NRW vorläufig außer Vollzug zu setzen. 

Unsere Beratungsstelle freiRaum berät und begleitet Frauen, die in der Sexarbeit tätig sind. Das Verbot hatte für viele Betroffene schwerwiegende finanzielle und damit existenzgefährdende Folgen. Es ist weiterhin wichtig, Sexarbeit nicht in die Illegalität abrutschen zu lassen, um Frauen in prekären Lebensbedingungen nicht länger zu gefährden und ihnen den Zugang zu Unterstützung und Begleitung zu ermöglichen.



Caritasverband für die Stadt Essen e.V.
Niederstraße 12-16
45141 Essen
Tel: 0201-632569-900