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Rechte von Sexarbeitenden stärken statt Kontrolle

Statement zur veröffentlichten Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG)

27. Juni 2025 SkF Allgemein
Justizia

m 24. Juni 2025 wurde die Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) veröffentlicht. Zwischen 2022 und 2025 wurde das Gesetz im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durch das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) umfassend untersucht. 

Das Ergebnis: Viele der Kritikpunkte, welche der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) Essen und die Caritas-SkF-Essen seit Jahren vorbringen, wurden bestätigt: Das Gesetz hat durchaus Stärken, ist aber auch reformbedürftig. Die Evaluation stellt klar, dass es keinen grundsätzlichen Systemwechsel braucht, sondern gezielte Verbesserungen

„Wer Sexarbeitende schützen will, muss ihre Rechte stärken – nicht ihre Lebensrealität ignorieren. Wir fordern ein Gesetz, das auf Selbstbestimmung statt Kontrolle setzt und Schluss macht mit der strukturellen Diskriminierung von Menschen in der Sexarbeit“, so Heike Adrian, Vorstandvorsitzende beim SkF Essen. 

Die Evaluation des ProstSchG schlägt 46 konkrete Maßnahmen zur Verbesserung vor. Viele davon decken sich mit langjährigen Forderungen aus der Praxis unsere Beratungsstellen. Besonders wichtig sind uns folgende Empfehlungen:

  • Förderung von Maßnahmen, die über Sexarbeit aufklären und deutlich machen, dass es sich um einen verfassungsrechtlich anerkannten und auch gesellschaftlich anzuerkennenden Beruf handelt.
  • Prüfung von Maßnahmen, mit denen der vielfältigen Diskriminierung bzw. Benachteiligung von Sexarbeitenden im Alltag aktiv entgegengewirkt wird.
  • Auskömmliche und langfristig gesicherte Finanzierung anerkannter Beratungsstellen als Grundlage für qualitativ hochwertige Arbeit.
  • Bei einer möglichen Überarbeitung des ProstSchG die unterschiedlichen Bedürfnisse von Prostituierten stärker zu berücksichtigen und die Unterstützung individuell an die spezifischen Lebensrealitäten der verschiedenen Gruppen anzupassen.

Klare Unterscheidung: Menschenhandel ist kein Synonym für Sexarbeit

Ein zentrales Anliegen bleibt: Die öffentliche und politische Debatte muss endlich die überfällige Trennung zwischen selbstbestimmter Sexarbeit und dem Straftatbestand Menschenhandel vollziehen. Es kommt oft vor, dass Sexarbeitende durch die Gesetzgebung entrechtet, stigmatisiert und kriminalisiert werden. Die Gründe für die Ausübung von Sexarbeit sind vielfältig. Menschen, die sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt erbringen, bilden keine homogene Gruppe, sie zeichnet sich durch eine große Diversität an Lebenssituationen, Motivationen, Arbeitsformen und Herausforderungen von Sexarbeitenden aus. Diese Heterogenität spiegelt sich in den Erfahrungen der Beratungsstellen, die der SkF Essen über seine Tochtergesellschaft Caritas-SkF-Essen gGmbH betreibt, wider. Dabei wird explizit zwischen Sexarbeit als legaler Tätigkeit und Menschenhandel als Straftat (§ 232 StGB) unterschieden. 

„Der SkF Essen fordert die Bundesregierung und die zuständigen Landesbehörden auf, die Erkenntnisse der Evaluation ernst zu nehmen und eine menschenrechtsorientierte Reform des Prostituiertenschutzgesetzes auf den Weg zu bringen. Es braucht keine Kriminalisierung – es braucht Schutz, Teilhabe und echte Rechte“, so Heike Adrian vom SkF Essen.

Die vollständige Evaluation des ProstSchG ist hier zu finden



Caritasverband für die Stadt Essen e.V.
Niederstraße 12-16
45141 Essen
Tel: 0201-632569-900